Fischereiverein
Fische der Gewässer
ART | SCHONZEIT | SCHONMASS | MENGE |
Saibling | 01.11. -28.02. | 28 cm | Max. Tagesentnahme: 2 Stück |
Bachforelle | 01.10. -28.02. | 50 cm | – |
Regenbogenforelle | keine Schonzeit | 30 cm | – |
Seeforelle | 01.10. -31.01. | 50 cm | – |
Elritze | 01.06. -31.07. | – | – |
Koppe | ganzjährig geschützt | – | – |
Flussbarsch | keine Schonzeit,
Entnahmepflicht! |
– | – |
Krebs | ganzjährig geschützt | – | – |
Fischereiordnung für den Vilsalpsee Revier 7034
- Das Angeln ist ausnahmslos nur mit gültiger Gastkarte erlaubt, dies gilt auch für alle Jugendlichen
und Kinder. - Der Erlaubnisscheininhaber ist für Schäden und Unfälle während der Ausübung der Fischerei
selbst verantwortlich. - Jeder Besitzer einer Angelkarte hat die Pflicht, die Gewässerordnung bei der Ausübung des
Fischfangs zu berücksichtigen Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug der Fischereiberechtigung
geahndet. Verstöße gegen das Landesfischerei- und Tierschutzgesetz werden zur
Anzeige gebracht. - Urlaubsgäste bzw. Gelegenheitsfischer*innen, die ausschließlich Tageslizenzen lösen wollen
und keine gültige Tiroler Fischerkarte besitzen, benötigen eine Gastfischerkarte. Die Gastfischerkarte
gilt immer für 14 Tage und ist für ganz Tirol gültig. Die Gastfischerkarte
wird von dem/der Bewirtschafter*in bzw. den Ausgabestellen der Tageslizenzen
ausgestellt. Gastfischerkarten dürfen nur an Fischer*innen verkauft werden, die
das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Ausgabestelle glaubhaft machen können,
dass sie über eine fischereifachliche Ausbildung verfügen. - Die Angelsaison beginnt am 01. Mai und endet am 30. September.
Bei Eisfreiheit bestünde die Möglichkeit diese auf den 15. April vorzuverlegen. - Das Angeln ist von der Morgen- bis zur Abenddämmerung erlaubt.
- Entnommene Fische sind nach dem Fang in die Fangliste einzutragen.
- Das Angeln am Vilsalpsee ist ausschließlich mit den Verleihbooten des Fischereivereins Tannheimertal
gestattet. Die Nutzung von Eigenbooten ist durch den Verpächter Gemeinde Tannheim
verboten. - Es darf mit 1 Handangel gefischt werden. (1 Anbissstelle/Hegene 5er)
- Die Angel muss ständig beaufsichtigt werden.
- Als Angelköder sind Erlitze („Pfrille“), Blinker, Wobbler, Twister, Gummifische (Shads, Softjerks,
Drop-Shot-Köder) und alle künstlichen Köder erlaubt. Wurm, Maden, Brot, Mais, Käse und Teig
sind grundsätzlich verboten. Es dürfen nur Köderfische aus dem Vilsalpsee verwendet
werden! - Die Fischereigrenzen, sowie die Verbotstafeln im und rund um den See sind genau zu beachten
Am Bootssteg darf im Umkreis von 50 Metern nicht geangelt und keine Fische ausgenommen
werden Der Bereich Seeauslauf ist Laichschutzgebiet und darf 20 Meter vor der
Brücke nicht befischt werden. Die eingezeichnete Sperrzone auf der Skizze (siehe
Rückseite) ist unbedingt einzuhalten! Steinschlaggefahr! - Der Müll muss wieder mitgenommen werden, es bestehen seitens des Fischereivereins keine
Entsorgungsmöglichkeiten. - Die Angelboote sind in sauberem und einwandfreiem Zustand wieder abzugeben.
- Bitte melden Sie Vorfälle oder Beschädigungen, sodass diese überprüft und repariert werden
können. - Untermaßige Fische sind unverzüglich mit der erforderlichen Sorgfalt zurückzusetzen.
Sofern diese Fische infolge einer Verletzung als nicht lebensfähig erscheinen, sind diese zu
töten und in der Fangmeldung einzutragen. Vorfach und Haken sind in diesem Fall im Fisch zu
belassen. Die Lebendhälterung von Fischen in Setzkästen (Reusen) ist erlaubt. - Es dürfen täglich 4 Stück Edelfische (Bachforelle,Regenbogenforelle,Seeforelle), sowie 10
Stück Elritzen entnommen werden. Es gilt eine Fangbeschränkung für den Saibling. Die
maximale Tagesentnahme beträgt 2 Stück. Barsche haben weder Schonmaß noch Fangbeschränkung
und müssen entnommen werden! - Der Fischereiverein Tannheimertal behält sich jederzeit das Recht etwaiger Änderungen vor!
Abgabe Fangergebnis und Standorte der Briefkästen
Die Fangmeldung muss an den unten angeführten Kartenausgabestellen abgegeben, oder in
einen der nachstehend aufgeführten Briefkästen eingeworfen werden.
Nichtabgabe der Fangmeldung bedeutet zukünftiges Kartenverbot am Vilsalpsee.
Die Briefkästen für die unbedingt erforderliche Rückgabe der Fangmeldungen befinden sich
an der Kartenausgabestelle Kiosk Tabaktrafik in Tannheim, sowie am Bootsausgabeplatz am
Vilsalpsee.
Kartenausgabestellen
Die Kartenausgabe erfolgt bei folgender Adresse:
Vilsalpsee:
Tabaktrafik Tannheim, bei der Kirche,
Isabell Rief
Geist 45
Montag bis Freitag 7.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr,
Samstag 7.30 – 12.00 Uhr
Fließgewässer:
Sport 2000, bei der Kirche,
Rainer Gehring
Höf 21
6675 Tannheim
Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr,
Samstag 9.00 – 12.00 Uhr
Am Wochenende ab 12:00 Uhr und an Feiertagen erhalten Angler die Karten bei folgender
Adresse:
GIGGE HI Tannheim
Markus Wöber
Vilsalpsee Straße 11
6675 Tannheim, Österreich
Tel. +43 676 6182963
E-Mail: fischereivereintannheimertal@gmx.at
Mitglied werden
Eine Mitgliedschaft, die sich lohnt!
Kostenfreies Angeln an unseren Fließgewässern mit herrlichen Fliegenstrecken sowie eines der besten Saiblinggewässer Österreichs – dem Vilsalpsee – dem Juwel im Tannheimer Tal.
Werden Sie Fischereivereinsmitglied und profitieren Sie dadurch von vielen Vorteilen und Vergünstigungen.
- Aufnahmegebühr 500€
- 200€ jährliche Mitgliedsgebühr
Anfragen und Anmeldungen unter www.vilsalpsee.com oder persönlich bei Markus Wöber, Obmann des Fischereivereins Tannheimertal. Tel. +43 676 6182963 oder per E-Mail: Fischereivereintannheimertal@gmx.at.
Wir freuen uns auf dich als neues Vereinsmitglied!