Fischereiverein
Fische der Gewässer
ART | SCHONZEIT | SCHONMASS |
Seesaibling | 01.11. -28.02. | 28 cm |
Bachsaibling | 01.10. -31.03. | 28 cm |
Bachforelle | 01.10. -28.02. | 30 cm |
Regenbogenforelle | keine Schonzeit | 30 cm |
Seeforelle | 01.10. -31.01. | 50 cm |
Elritze | 01.06. -31.07. | – |
Koppe | ganzjährig geschützt | – |
Flussbarsch | keine Schonzeit,
Entnahmepflicht! |
– |
Krebs | ganzjährig geschützt | – |
Fischereiordnung für den Vilsalpsee Revier 7034
- Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Gegenwart einer volljährigen Aufsichtsperson mit
gültiger Gastkarte angeln. - Der Erlaubnisscheininhaber ist für Schäden und Unfälle während der Ausübung der Fischerei
selbst verantwortlich. - Jeder Besitzer einer Angelkarte hat die Pflicht, die Gewässerordnung bei der Ausübung des
Fischfangs zu berücksichtigen. Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug der Fischereiberechtigung
geahndet. Verstöße gegen das Landesfischerei- und Tierschutzgesetz werden zur
Anzeige gebracht. - Jeder Fischer, ob Namens- oder Gastkartenbesitzer, ist Pflichtmitglied im Tiroler Fischereiverband.
Er muss dazu vor der Abholung der Fischerkarte bei Gästekarten 25,- Euro (Jugendliche
10,- Euro) und bei Namenskarten 50,- Euro an den Fischereiverband überweisen.Die
Einzahlungsbestätigung ist mitzunehmen und auf Verlangen dem Aufsichtsfischer vorzuweisen.
Einzahlungsscheine liegen bei den Fischereiberechtigten, Pächtern oder Bewirtschaftern
und bei den BH´s auf und können auch über die Geschäftsstelle des Tiroler Fischereiverbandes
bezogen werden. Mitglieder welche namentlich erfasst wurden, bekommen automatisch
Einzahlungsscheine zugesandt. - Die Angelsaison beginnt am 01.05. und endet am 30.09.
- Das Angeln ist von der Morgen- bis zur Abenddämmerung erlaubt
- Entnommene Fische sind nach dem Fang in die Fangliste einzutragen.
- Das Angeln am See mit Privatboot ist erlaubt. Aus seuchenhygienischen Gründen dürfen nur
desinfizierte Boote zu Wasser gelassen werden! - Es darf mit 1 Handangel gefischt werden. (1 Anbissstelle/Hegene 5er)
- Die Angel muss ständig beaufsichtigt werden.
- Als Angelköder sind Erlitze („Pfrille“), Blinker, Wobbler, Twister, Gummifische (Shads, Softjerks,
Drop-Shot-Köder) und alle künstlichen Köder erlaubt. Wurm, Maden, Brot, Mais, Käse und Teig
sind grundsätzlich verboten. Es dürfen nur Köderfische aus dem Vilsalpsee verwendet
werden! - Die Fischereigrenzen, sowie die Verbotstafeln im und rund um den See sind genau zu beachten.
Am Bootssteg darf im Umkreis von 50 Metern nicht geangelt und keine Fische ausgenommen
werden. Der Bereich Seeauslauf ist Laichschutzgebiet und darf 20 Meter vor der
Brücke nicht befischt werden. Eingezeichnete Sperrzone auf der Skizze (siehe Rückseite) ist
unbedingt einzuhalten! Steinschlaggefahr! - Der Müll muss wieder mitgenommen werden, es bestehen seitens des Fischereivereins keine
Entsorgungsmöglichkeiten. - Die Angelboote sind in sauberem und einwandfreiem Zustand wieder abzugeben.
- Bitte melden Sie Vorfälle oder Beschädigungen, sodass diese überprüft und repariert werden
können. - Untermaßige Fische sind unverzüglich mit der erforderlichen Sorgfalt zurückzusetzen. Sofern
diese Fische infolge einer Verletzung als nicht lebensfähig erscheinen, sind diese zu töten und
in der Fangmeldung einzutragen. Vorfach und Haken sind in diesem Fall im Fisch zu belassen.
Die Lebendhälterung von Fischen in Setzkästen (Reusen) ist verboten. - Es dürfen täglich 4 Edelfische (Bachforelle, Regenbogenforelle, Seeforelle, Saibling), sowie 10
Elritzen entnommen werden. Barsche haben weder Schonmaß noch Fangbeschränkung und
müssen entnommen werden! - Achtung Verwechslungsgefahr von Bach- und Seeforelle bezüglich Schonmass
Abgabe Fangergebnis und Standorte der Briefkästen
Die Fangmeldung muss an den unten angeführten Kartenausgabestellen abgegeben, oder in
einen der nachstehend aufgeführten Briefkästen eingeworfen werden.
Nichtabgabe der Fangmeldung bedeutet zukünftiges Kartenverbot am Vilsalpsee.
Die Briefkästen für die unbedingt erforderliche Rückgabe der Fangmeldungen befinden sich
an der Kartenausgabestelle Kiosk Tabaktrafik in Tannheim, sowie am Bootsausgabeplatz am
Vilsalpsee.
Kartenausgabestelle
Die Kartenausgabe erfolgt Montag bis Freitag ab 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und ab 14:30 Uhr bis
18:00 Uhr, sowie am Samstag ab 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei folgender Adresse:
Tabaktrafik Tannheim
Reinhold Kofler
Geist 45
6675 Tannheim
Tel. 0043 5675 6266 oder 0043 664 280 5532
Nur an Sonn- und Feiertagen erhalten Angler die Karten ab 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr bei folgender
Adresse:
Gasthaus Vilsalpsee
Familie Huberta und Siegbert Schnöller
Vilsalpsee 1
6675 Tannheim, Österreich
Tel. 0043 5675 6293
Telefonische Kartenvorbestellungen sind unter den Telefonnummern 0043 5675 6266 oder unter
0043 664 280 5532 möglich.
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- Aufnahmegebühr 500€
- 150€ jährliche Mitgliedsgebühr