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Ausflugsziel - Naturschutzgebiet - Anglerparadies

Fischereiverein

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Fische der Gewässer

Angeln und Fischen in Tirol

ART SCHONZEIT SCHONMASS MENGE
Saibling 01.11. -28.02. 28 cm Max. Tagesentnahme:
2 Stück
Bachforelle 01.10. -28.02. 50 cm
Regenbogenforelle keine Schonzeit 30 cm
Seeforelle 01.10. -31.01. 50 cm
Elritze 01.06. -31.07.  –
Koppe ganzjährig geschützt  –
Flussbarsch keine Schonzeit,

Entnahmepflicht!

 –
Krebs ganzjährig geschützt  –

Fischereiordnung für den Vilsalpsee Revier 7034

  1. Das Angeln ist ausnahmslos nur mit gültiger Gastkarte erlaubt, dies gilt auch für alle Jugendlichen
    und Kinder.
  2. Der Erlaubnisscheininhaber ist für Schäden und Unfälle während der Ausübung der Fischerei
    selbst verantwortlich.
  3. Jeder Besitzer einer Angelkarte hat die Pflicht, die Gewässerordnung bei der Ausübung des
    Fischfangs zu berücksichtigen Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug der Fischereiberechtigung
    geahndet. Verstöße gegen das Landesfischerei- und Tierschutzgesetz werden zur
    Anzeige gebracht.
  4. Urlaubsgäste bzw. Gelegenheitsfischer*innen, die ausschließlich Tageslizenzen lösen wollen
    und keine gültige Tiroler Fischerkarte besitzen, benötigen eine Gastfischerkarte. Die Gastfischerkarte
    gilt immer für 14 Tage und ist für ganz Tirol gültig. Die Gastfischerkarte
    wird von dem/der Bewirtschafter*in bzw. den Ausgabestellen der Tageslizenzen
    ausgestellt. Gastfischerkarten dürfen nur an Fischer*innen verkauft werden, die
    das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Ausgabestelle glaubhaft machen können,
    dass sie über eine fischereifachliche Ausbildung verfügen.
  5. Die Angelsaison beginnt am 01. Mai und endet am 30. September.
    Bei Eisfreiheit bestünde die Möglichkeit diese auf den 15. April vorzuverlegen.
  6. Das Angeln ist von der Morgen- bis zur Abenddämmerung erlaubt.
  7. Entnommene Fische sind nach dem Fang in die Fangliste einzutragen.
  8. Das Angeln am Vilsalpsee ist ausschließlich mit den Verleihbooten des Fischereivereins Tannheimertal
    gestattet. Die Nutzung von Eigenbooten ist durch den Verpächter Gemeinde Tannheim
    verboten.
  9. Es darf mit 1 Handangel gefischt werden. (1 Anbissstelle/Hegene 5er)
  10. Die Angel muss ständig beaufsichtigt werden.
  11. Als Angelköder sind Erlitze („Pfrille“), Blinker, Wobbler, Twister, Gummifische (Shads, Softjerks,
    Drop-Shot-Köder) und alle künstlichen Köder erlaubt. Wurm, Maden, Brot, Mais, Käse und Teig
    sind grundsätzlich verboten. Es dürfen nur Köderfische aus dem Vilsalpsee verwendet
    werden!
  12. Die Fischereigrenzen, sowie die Verbotstafeln im und rund um den See sind genau zu beachten
    Am Bootssteg darf im Umkreis von 50 Metern nicht geangelt und keine Fische ausgenommen
    werden Der Bereich Seeauslauf ist Laichschutzgebiet und darf 20 Meter vor der
    Brücke nicht befischt werden. Die eingezeichnete Sperrzone auf der Skizze (siehe
    Rückseite) ist unbedingt einzuhalten! Steinschlaggefahr!
  13. Der Müll muss wieder mitgenommen werden, es bestehen seitens des Fischereivereins keine
    Entsorgungsmöglichkeiten.
  14. Die Angelboote sind in sauberem und einwandfreiem Zustand wieder abzugeben.
  15. Bitte melden Sie Vorfälle oder Beschädigungen, sodass diese überprüft und repariert werden
    können.
  16. Untermaßige Fische sind unverzüglich mit der erforderlichen Sorgfalt zurückzusetzen.
    Sofern diese Fische infolge einer Verletzung als nicht lebensfähig erscheinen, sind diese zu
    töten und in der Fangmeldung einzutragen. Vorfach und Haken sind in diesem Fall im Fisch zu
    belassen. Die Lebendhälterung von Fischen in Setzkästen (Reusen) ist erlaubt.
  17. Es dürfen täglich 4 Stück Edelfische (Bachforelle,Regenbogenforelle,Seeforelle), sowie 10
    Stück Elritzen entnommen werden. Es gilt eine Fangbeschränkung für den Saibling. Die
    maximale Tagesentnahme beträgt 2 Stück. Barsche haben weder Schonmaß noch Fangbeschränkung
    und müssen entnommen werden!
  18. Der Fischereiverein Tannheimertal behält sich jederzeit das Recht etwaiger Änderungen vor!

Abgabe Fangergebnis und Standorte der Briefkästen

Die Fangmeldung muss an den unten angeführten Kartenausgabestellen abgegeben, oder in
einen der nachstehend aufgeführten Briefkästen eingeworfen werden.
Nichtabgabe der Fangmeldung bedeutet zukünftiges Kartenverbot am Vilsalpsee.
Die Briefkästen für die unbedingt erforderliche Rückgabe der Fangmeldungen befinden sich
an der Kartenausgabestelle Kiosk Tabaktrafik in Tannheim, sowie am Bootsausgabeplatz am
Vilsalpsee.

Kartenausgabestellen

Die Kartenausgabe erfolgt bei folgender Adresse:

Vilsalpsee:
Tabaktrafik Tannheim, bei der Kirche,
Isabell Rief
Geist 45
Montag bis Freitag 7.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr,
Samstag 7.30 – 12.00 Uhr

Fließgewässer:
Sport 2000, bei der Kirche,
Rainer Gehring
Höf 21
6675 Tannheim
Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr,
Samstag 9.00 – 12.00 Uhr

Am Wochenende ab 12:00 Uhr und an Feiertagen erhalten Angler die Karten bei folgender
Adresse:

GIGGE HI Tannheim
Markus Wöber
Vilsalpsee Straße 11
6675 Tannheim, Österreich
Tel. +43 676 6182963

E-Mail: fischereivereintannheimertal@gmx.at

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Kostenfreies Angeln an unseren Fließgewässern mit herrlichen Fliegenstrecken sowie eines der besten Saiblinggewässer Österreichs – dem Vilsalpsee – dem Juwel im Tannheimer Tal.

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  • Aufnahmegebühr 500€
  • 200€ jährliche Mitgliedsgebühr

Anfragen und Anmeldungen unter www.vilsalpsee.com oder persönlich bei Markus Wöber, Obmann des Fischereivereins Tannheimertal. Tel. +43 676 6182963 oder per E-Mail: Fischereivereintannheimertal@gmx.at.

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